Landtagswahl 2026
Die Wahl zum 18. Landtag von Badem-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026 statt.
Landtagswahl am 8. März 2026
Zusätzliche Öffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt)
am Wahlwochenende zur Beantragung von Wahlscheinen
und zur Anforderung von Briefwahlunterlagen
Hinsichtlich der Ausstellung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026, sieht das Wahlrecht folgende Regelungen vor:
- Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr, beantragt werden;
- beantragte, jedoch nicht zugegangene Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können bis Samstag, 7. März 2026, 12:00 Uhr, erneut erteilt werden;
- in besonderen Fällen ist die Ausstellung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, 8. März 2026, bis 15:00 Uhr, möglich.
Die Gemeindeverwaltung hat deshalb am Wahlwochenende wie folgt geöffnet:
- am Freitag, 6. März 2026, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr;
- am Samstag, 7. März 2026, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
- am Wahlsonntag, 8. März 2026, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Bitte beachten:
Bei Ausübung der Briefwahl ist unbedingt darauf zu achten, dass die Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag, 8. März 2026, bis 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Aichstetten, Bachstraße 2, 88317 Aichstetten, eingegangen sein müssen.
Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden!