Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

 
Barrierefrei bedeutet, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Die Gemeinde Aichstetten ist bemüht und sieht es als seine Pflicht, alle Informationen auf dieser Website einfacher zugänglich zu gestalten und eine barrierefreie Nutzung für blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtige Menschen zu ermöglichen.

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgt die Gemeinde Aichstetten den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie –Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Dieser Webautritt www.aichstetten.de ist nicht barrierefrei. Es werden fast keine Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Aichstetten
Bachstraße 2
88317 Aichstetten
Tel.: 07565 9418-0
Fax: 07565 9418-25
E-Mail: rathaus@aichstetten.de

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Ist Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich, dann können Sie sich an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg wenden:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/anfahrt-und-kontakt/