Bodenrichtwerte und Gutachterausschuss

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist grundsätzlich ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Allerdings konnten die hier angegebenen Bodenrichtwerte nicht allein aufgrund der einzelnen wenigen vergleichbaren Verträge ermittelt werden, so dass das allgemeine Preis- und Wertniveau mit zu berücksichtigen war.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute und bebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde dabei unterstellt, dass die einzelnen Grundstücke unbebaut wären.

Da keine Preisspannen zulässig sind, wurden feste Werte gebildet. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand können eine Abweichung seines Verkehrswertes vom ermittelten Bodenrichtwert bewirken.

Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss festgesetzt.

Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 8 Absatz 2 GuAVO öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2023

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Aichstetten hat am 23. Mai 2023 gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Aichstetten zum 1. Januar 2023 neu ermittelt.

Bodenrichtwerte sind nach der Definition des § 196 Absatz 1 BauGB durchschnittliche Lagewerte für den Boden, die unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln sind. Der vom Gesetzgeber definierte Begriff des Bodenrichtwerts lässt es damit nicht zu, für die jeweilige Bodenrichtwertzone eine Bodenrichtwertspanne festzulegen. Der Bodenrichtwert ist vielmehr als entsprechender Durchschnittswert für die Lage der Bodenrichtwertzonen zu ermitteln.

Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu

Der Gutachterausschuss ist zuständig für die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert bebauter und unbebauter Grundstücke, über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust und andere Vermögensnachteile, die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Ermittlung von Bodenrichtwerten.

Die Gemeinde Aichstetten schloss sich zum 01. Juli 2023 dem Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu an.

Der Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu, mit Sitz bei der Stadt Wangen im Allgäu, ist für folgende Städte und Gemeinden zuständig:

Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Bodnegg, Grünkraut, Isny, Kißlegg, Leutkirch, Schlier, Vogt, Waldburg, Wangen und Wolfegg.

 

Für weitere Informationen oder Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Württembergisches Allgäu.